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Werksfreigaben Reifen / Felgen für 911 und 912 |
| geschrieben von Mittelmotor GmbH am Samstag, 7. Februar 2009 | Es gibt so viele verschiedene Reifen/Felgen Kombinationen, dass man kaum noch überblicken kann, was für welches Auto überhaupt zugelassen ist.
Um Ihnen die Auswahl der richtigen Kombination bereits vor dem Kauf von neuen Felgen und/oder Reifen zu erleichtern, haben wir hier in übersichtlicher Form alle Räder- / Reifenkombinationen zusammengestellt, die auf dem 911 und 912 gefahren werden können und auch dürfen.
Für einige Kombinationen müssen am Fahrzeug Änderungen vorgenommen werden, deren genaue Beschreibung Sie mit einem Klick auf den entsprechenden Hinweis erfahren.
Sollte die gewünschte Möglichkeit nicht in Ihrem Fahrzeugbrief eingetragen sein, so benötigen Sie die offizielle Hersteller-Unbedenklichkeitsbescheinigung der Porsche AG. Diese können Sie unter Angabe Ihrer Fahrgestellnummer oder ggfls. unter Vorlage des Fahrzeugscheins bei jedem Porsche Zentrum anfordern, oder für die klassischen Modelle (bis '73) unter der Telefonnr. 0711 / 911-0 direkt bei Porsche Deutschland anfordern.
Bitte beachten Sie: Diese, wie auch alle anderen Unbedenklichkeitsbescheinigungen, sind urheberrechtlich geschützt, unterliegen dem Vervielfältigungsverbot und werden vom Werk auf Ihre Anschrift und die Fahrgestellnummer Ihres Porsche ausgestellt. Weiterhin sind sie mit Stempel und Originalunterschrift versehen, und auch nur so gültig.
Um also bei der Eintragung keine böse Überraschung zu erleben, greifen Sie nicht auf angebotene Kopien zurück, die teilweise auch noch zum Verkauf angeboten werden.
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Werksfreigaben Reifen / Felgen für 914 |
| geschrieben von Mittelmotor GmbH am Freitag, 6. Februar 2009 | Es gibt sowohl beim 914/4 als auch beim 914/6 verschiedene Möglichkeiten an Räder-/ Reifenkombinationen.
Um Ihnen die Auswahl der richtigen Rad-/Reifenkombination bereits vor dem Kauf von neuen Felgen und/oder Reifen zu erleichtern, haben wir hier in übersichtlicher Form alle Räder- / Reifenkombinationen zusammengestellt, die auf dem 914/4 und 914/6 gefahren werden können und auch dürfen.
Für einige Kombinationen müssen am Fahrzeug Änderungen vorgenommen werden, deren genaue Beschreibung Sie mit einem Klick auf den entsprechenden Hinweis erfahren.
Sollte die gewünschte Möglichkeit nicht in Ihrem Fahrzeugbrief eingetragen sein, so benötigen Sie die offizielle Hersteller-Unbedenklichkeitsbescheinigung der Porsche AG. Diese können Sie unter Angabe Ihrer Fahrgestellnummer oder ggfls. unter Vorlage des Fahrzeugscheins bei jedem Porsche Zentrum anfordern, oder für die klassischen Modelle (bis '73) unter der Telefonnr. 0711 / 911-0 direkt bei Porsche Deutschland anfordern.
Bitte beachten Sie: Diese, wie auch alle anderen Unbedenklichkeitsbescheinigungen, sind urheberrechtlich geschützt, unterliegen dem Vervielfältigungsverbot und werden vom Werk auf Ihre Anschrift und die Fahrgestellnummer Ihres Porsche ausgestellt. Weiterhin sind sie mit Stempel und Originalunterschrift versehen, und auch nur so gültig.
Um also bei der Eintragung keine böse Überraschung zu erleben, greifen Sie nicht auf angebotene Kopien zurück, die teilweise auch noch zum Verkauf angeboten werden.
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Werksfreigabe Leistungsänderung für 911 und 912 |
| geschrieben von Mittelmotor GmbH am Donnerstag, 5. Februar 2009 | Es gibt wahrscheinlich kein weiteres Automodell auf dem Markt, dessen Konstruktion sich über mehrere Jahrzehnte durch solch eine hohe Konstanz und Kompatibilität auszeichnet wie der Porsche 911.
Genau dies birgt natürlich sehr viele Möglichkeiten neuere Ersatzteile auch in ältere Fahrzeugen zu verbauen. Bei den meisten Teilen erscheint dies aber wenig sinnvoll, weil es die original verbauten Teile fast immer noch gibt, und Modellfremde Teile den Wert eines Porsche eher senken als steigern. Eines ist fast allen Porsche-Fahrern aber gemein und lässt den Hang zur Originalität nur zu oft zweitrangig erscheinen:
Der Wunsch nach mehr Leistung.
Die Durchführung einer Leistungssteigerung lässt sich beim 911 zum einen durch Aufrüsten des vorhandenen Motors mit Bauteilen einer Leistungsstärkeren Variante des gleichen Modelljahrs bewerkstelligen, oder aber einfach durch die Montage eines neueren, und dadurch schon Leistungsstärkeren Motors.
Damit Sie nach der Montage nicht eine Enttäuschung bei der TÜV-Vorführung erleben, haben wir Ihnen hier in übersichtlicher Form einige Auflagen der Porsche AG aufgelistet, die bereits vor der geplanten Umrüstung Ihres 911 auf die Durchführbarkeit an Ihrem Modell geprüft werden sollten.
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